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   BVerwG, 04.08.2009 - 2 K 364.06   

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BVerwG, 04.08.2009 - 2 K 364.06 (https://dejure.org/2009,96135)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2009 - 2 K 364.06 (https://dejure.org/2009,96135)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2009 - 2 K 364.06 (https://dejure.org/2009,96135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BauGB § 2 Abs. 4; ; BauGB § ... 2a; ; BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § 4 Abs. 2; ; BauGB § 9 Abs. 8; ; BauGB § 13; ; BauGB § 13a; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BauGB § 214 Abs. 2a; ; BauNVO § 1 Abs. 1; ; BauNVO § 1 Abs. 2; ; BauNVO § 1 Abs. 4; ; BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 6; ; BauNVO § 1 Abs. 7; ; BauNVO § 1 Abs. 8; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; BauNVO § 3; ; BauNVO § 4; ; RL 2001/42/EG Art. 3; ; RL 2001/42/EG Art. 5 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2009 - 2 K 364.06
    Auch wenn hier - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. März 2000 (BVerwG 4 B 18.00 - BRS 63 Nr. 41 = ZfBR 2001, 131) entschiedenen Fall - sämtliche 175 Parzellen des über 10 ha großen Plangebiets von der Änderung der Nutzungsart betroffen seien, dürfte das der Planung zugrunde liegende Leitbild nicht verändert worden sein.

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn die Planänderung in einem Wechsel von einem reinen zu einem allgemeinen Wohngebiet liegt und sie nicht - wie im Beschluss des Senats vom 15. März 2000 (BVerwG 4 B 18.00 - BRS 63 Nr. 41 = ZfBR 2001, 131) - auf wenige Grundstücke innerhalb eines größeren Baugebiets beschränkt ist.

    Je nach den Umständen des Einzelfalls kann sich der Wechsel von einem reinen zu einem allgemeinen Wohngebiet als qualitativ geringfügig darstellen (Beschluss vom 15. März 2000 , a.a.O.), selbst wenn die Änderung das gesamte Baugebiet betrifft.

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2009 - 2 K 364.06
    Vorhaben, die in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsunverträglich sind, weil sie - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund ihrer typischen Nutzungsweise störend wirken, dürfen nicht zugelassen werden ( Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 >159 f.>; Beschluss vom 28. Februar 2008 - BVerwG 4 B 60.07 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 19 Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2009 - 2 K 364.06
    Zu den grundlegenden Aufgaben der Bauleitplanung gehört es, durch die Festsetzung von Baugebieten Nutzungskonflikte innerhalb des jeweiligen Gebietes zu vermeiden und die verschiedenen Baugebiete einander so zuzuordnen, das Konflikte zwischen den Gebieten und ihrer Umgebung vermieden werden (vgl. Urteil vom 18. August 2005 - BVerwG 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 für den Flächennutzungsplan).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2009 - 2 K 364.06
    Vorhaben, die in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsunverträglich sind, weil sie - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund ihrer typischen Nutzungsweise störend wirken, dürfen nicht zugelassen werden ( Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 >159 f.>; Beschluss vom 28. Februar 2008 - BVerwG 4 B 60.07 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 19 Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2009 - 2 K 364.06
    Es muss - mit anderen Worten - angenommen werden können, die Abweichung liege noch im Bereich dessen, was der Planer gewollt hat oder gewollt hätte, wenn er die weitere Entwicklung einschließlich des Grundes für die Abweichung gekannt hätte ( Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - juris Rn. 23 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2009 - 2 K 364.06
    Die jeweilige Zwecksetzung darf zwar auch durch differenzierende Festsetzungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO nicht verloren gehen (Beschlüsse vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - BRS 49 Nr. 74 und vom 6. Mai 1996 - BVerwG 4 NB 16.96 - BRS 58 Nr. 23); im Hinblick auf die Art der Nutzung kann der Unterschied zwischen einem reinen und einem allgemeinen Wohngebiet jedoch weiter verringert werden, wenn die Gemeinde vergleichsweise stärker störende Vorhaben, die in einem allgemeinen Wohngebiet an sich allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind - wie hier der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaften, Gartenbaubetriebe und Tankstellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ) - ausschließt.
  • BVerwG, 06.05.1996 - 4 NB 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand des Vorlageverfahrens nach § 47 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2009 - 2 K 364.06
    Die jeweilige Zwecksetzung darf zwar auch durch differenzierende Festsetzungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO nicht verloren gehen (Beschlüsse vom 22. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 32.89 - BRS 49 Nr. 74 und vom 6. Mai 1996 - BVerwG 4 NB 16.96 - BRS 58 Nr. 23); im Hinblick auf die Art der Nutzung kann der Unterschied zwischen einem reinen und einem allgemeinen Wohngebiet jedoch weiter verringert werden, wenn die Gemeinde vergleichsweise stärker störende Vorhaben, die in einem allgemeinen Wohngebiet an sich allgemein oder ausnahmsweise zulässig sind - wie hier der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaften, Gartenbaubetriebe und Tankstellen (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 4 und 5 BauNVO ) - ausschließt.
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